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Verkündung durch Hausverwaltung in Abwesenheit von Miteigentümern

29.05.2020 BGH – V ZR 141/19

Ein WEG Verwalter darf auf der Eigentümerversammlung positive Beschlüsse über bauliche Maßnahmen auch in Abwesenheit einzelner betroffener Miteigentümer verkünden, sofern die einfache Stimmenmehrheit erreicht ist. Es gehört bei der Vorbereitung der Beschlussfassung zur Prüfungspflicht des Verwalters, welche Miteigentümer betroffen sind und diese müssen auf ein Anfechtungsrisiko hingewiesen werden.