Erhöhung des Architektenhonorars nach Vereinbarung einer Pauschale treuwidrig
10.08.2020 OLG Celle – 14 U 54/20
Schließt ein Architekt mit dem Bauherrn einen Vertrag über ein pauschales Honorar, welches unterhalb der Mindestsätze der HOAI liegt, kann ein späteres Verlangen nach einem höheren Honarar in Höhe der Mindestsätze ausgeschlossen sein. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Auftragnehmer auf die Vereinbarung der Honorarpauschale vertrauen durfte und sich hierauf eingerichtet hat.