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Bedenken des Auftragnehmers bei Nachfolgeunternehmen

08.10.2020 OLG Koblenz – 6 U 1945/19

Ein Auftragnehmer muss gegenüber seinem Auftraggeber Bedenken anmelden, wenn er erkennt, dass die Leistung eines Nachfolgeunternehmers seine eigene Leistung schmälert. Er ist nicht verpflichtet, innerhalb seines Bedenkenhinweises einen Vorschlag zur Abwendung der Beeinträchtigung seiner eigenen Bauleistung zu unterbreiten.