0

Schließung angeordnet – Corona bedingter Mangel von Gewerbemietraum

22.09.2020 LG München I – 3 O 4495/20

Muss der Mieter eines Geschäftslokals aufgrund einer behördlichen Anordnung während der Covid-19 Pandemie sein Geschäftslokal schließen, kann dies einen Mangel des Mietobjekts darstellen. In einem solchen Fall kann die zu zahlende Miete um 100% gemindert und der Mieter von seiner Zahlungspflicht befreit sein.

0

Keine Mietminderung bei lediglich drohender Schimmelgefahr

05.12.2018 BGH – ZR VIII 67/18

Entspricht der Zustand eines Gebäudes trotz vorhandener Wärmebrücke den zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden baulichen und technischen Vorschriften, liegt kein Sachmangel vor. Dies gilt auch im Falle einer nach aktuellen Maßstäben fehlender Wärmedämmung. Es besteht seitens des Mieters folglich kein Anspruch auf „zeitgemäßes“ Wohnen. Jedoch besteht kein Anspruch auf Minderung der Miete, wenn sich eine drohende Gefahr noch nicht realisiert hat und damit noch kein Mangel aufgetreten ist. Droht lediglich die Gefahr einer Schimmelbildung, ist der Gebrauchswert einer Wohnung lediglich gefährdet, aber nicht konkret beeinträchtigt.

0

Voraussetzungen einer rückwirkenden Mietminderung

04.09.2018 BGH – VIII ZR 100/18

Zahlt der Mieter in Kenntnis eines Mangels vorbehaltslos die Miete weiter, so verliert er grundsätzlich sein Recht zur rückwirkenden Minderung der Miete. Dies setzt voraus, dass der Mieter sowohl die Umstände kennt, aus denen sich ergibt, dass er die Miete nicht oder nicht gänzlich schuldet, als auch die fehlende Zahlungsverpflichtung nach der Rechtslage. Diese Kenntnis kann ausgeschlossen sein, wenn der Mieter irrig davon ausgeht, zur Wirksamkeit der Mietminderung bedarf es der Zustimmung des Vermieters.

Ein periodisch wiederkehrender Mangel wie starke Abwassergerüche in der Mietwohnung kann eine Minderungsquote von insgesamt 10% begründen unter der Berücksichtigung, dass die Geruchsbelästigung mal mehr und mal weniger stark auftritt.