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Schließung angeordnet – Corona bedingter Mangel von Gewerbemietraum

22.09.2020 LG München I – 3 O 4495/20

Muss der Mieter eines Geschäftslokals aufgrund einer behördlichen Anordnung während der Covid-19 Pandemie sein Geschäftslokal schließen, kann dies einen Mangel des Mietobjekts darstellen. In einem solchen Fall kann die zu zahlende Miete um 100% gemindert und der Mieter von seiner Zahlungspflicht befreit sein.

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Käufer muss fehlende Aufklärung bei Grundstücksmangel beweisen

06.03.2020 BGH – V ZR 2/19

Haben die Parteien eines notariellen Kaufvertrages über ein Grundstück den „Kauf wie gesehen“ vereinbart und der Verkäufer erklärt, ihm seien keine unsichtbaren Mängel bekannt, führt dies nicht zu einer Beweiserleichterung für den Käufer. Stelllen sich nach dem Kauf Mängel heraus wie z.B. eine fehlende Baugenehmigung zur Nutzung einzelner Wohneinheiten, muss der Käufer vollumfänglich beweisen, nicht über Mängel seitens des Verkäufers aufgeklärt worden zu sein.

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Aufklärungspflicht des Bauträgers und allgemein zugängliche Informationen

21.01.2020 OLG Düsseldorf – I 21 U 46/19

Dem Erwerber einer Eigentumswohnung steht gegen den Bauträger kein Anspruch auf Schadenersatz wegen einer nachträglich in der Nähe errichteten Wertstoffsammelstelle. Die Errichtung von Altglas- und Altpapiercontainern stellt keinen Sachmangel dar. Die hiervon ausgehende Geräuschentwicklung ist für die Anwohner als sozialadäquat hinzunehmen. Es besteht seitens des Bauträgers keine vorvertragliche Aufklärungspflicht, wenn die Errichtung der Container eine für jedermann bei der Gemeinde zugängliche Information war.

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Mieter darf Vermieter nicht an Mängelbseitigung hindern

10.4.2019 BGH – VIII ZR 12/18

Ein Mieter ist zur Duldung von Arbeiten, die der Vermieter zur Mängelbeseitigung durchführen möchte, verpflichtet. Verweigert er dem Vermieter die Beseitigung, verliert kann er sich nicht mehr auf seine Gewährleistungsrechte wie das Recht zur Mietminderung berufen. Dem steht die Sorge des Mieters nicht entgegen, durch die Beseitigungsarbeiten werden Beweise vernichtet, welche die Mängel und die Mietminderungen belegen. Auch bereits einbehaltene Miete müssen ab dem Zeitpunkt der Weigerung sofort nachgezahlt werden, selbst wenn der Einbehalt zunächst berechtigt war.

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Rücktritt vom Kaufvertrag bei Insekten- und Pilzbefall

01.11.2018 OLG Braunschweig – 9 U 51/17

Bei einem Hausverkauf hat der Verkäufer den Erwerber grundsätzlich über bestehende Mängel zu informieren. Wird ein Mangel vom Verkäufer arglistig verschwiegen, kann der Käufer zum Rücktritt auch bei einem  vertraglich vereinbarten Ausschluss der Gewährleistung berechtigt sein. Im hier zu entscheidenden Fall hatte der Verkäufer Kenntnis von einem erheblichen Pilz- und Insektenbefall des Gebäudes und den Käufer hierüber nicht aufgeklärt. Der vom Käufer erklärte Rücktritt vom Kaufvertrag war rechtens und der vereinbarte Gewährleistungsausschluss aufgrund des arglistigen Verschweigens des Verkäufers ungültig.

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Falsche Mängelanzeige führt zur Kündigung

04.05.2016 LG München – 14 S 6582/15

Zeigt ein Mieter dem Vermieter bewusst Mängel an, obwohl ihm bekannt ist, dass diese in Wirklichkeit nicht bestehen und nutzt er seine Recht um den Vermieter zu schädigen, kann eine Kündigung des Mietverhältnisses gerechtfertigt sein. Gleiches gilt, wenn ein Mieter den Vermieter bei der Polizei anzeigt und die Strafanzeige von keinerlei objektiven Anhaltspunkten gestützt wird. Nur wenn der Mieter von seinen Rechten gesetzeskonform Gebrauch macht, ist ein Mietverhältnis nicht zerrüttet und eine Kündigung nicht gerechtfertigt.

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Auftraggeber muss Mangel beweisen

11.06.2015 BGH VII ZR 203/13

Tritt ein Mangel (hier sich von der Wand lösender Putz wegen zu hoher Rohbaufeuchte) nach der Abnahme auf, muss der Auftraggeber die Mangelhaftigkeit (hier die fehlende Haftfähigkeit des Putzes auf dem Untergrund) der Arbeit beweisen. Der Auftragnehmer hingegen muss zunächst lediglich behaupten, seiner Prüfungspflicht hinsichtlich etwaiger Vorarbeiten nachgekommen zu sein. Erst wenn der Auftraggeber dies bestreitet, muss er beweisen dieser Pflicht nachgekommen zu sein. Bestreitet der Auftraggeber dies erst in der zweiten Instanz, ist dieses Vorbringen prozessual verspätet.

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Schwarzarbeit sperrt Gewährleistung

01.08.2013 BGH VII ZR 6/13

Ein Werkvertrag ist in der Regel aufgrund eines Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz unwirksam, wenn die Zahlung des Werklohns ohne Rechnung und ohne die Abführung der gesetzlichen Umsatzsteuer vereinbart wird. Ohne wirksamen Vertrag stehen dem Auftraggeber grundsätzlich auch keine Gewährleistungsansprüche gegen den Unternehmer zu.

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