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Anspruch des Mieters auf Errichtung einer E-Ladestation

01.09.2021   AG München – 416 C 6002/21

Grundsätzlich kann ein Mieter die Zustimmung des Vermieters zum Bau einer Ladestation für sein Elektro- oder Hybridfahrzeug fordern. Dem Vermieter kann das Recht zustehen, den Anbieter zu bestimmen und eine freie Wahl des Mieters einzuschränken. Dies kann beim Vorliegen von sachlichen Gründen, z.B. einer Überlastung des Stromnetzes, der Fall sein.