0

Kein Gewohnheitsrecht für den Nachbarn zur Benutzung des eigenen Grundstücks

24.01.2020 BGH – V ZR 155/18

Duldet ein Grundstücksnachbar auch über Jahrzehnte hinweg das Betreten seines Grundstücks, erwächst hieraus dennoch kein Wegerecht aus Gewohnheit. Eine Rechtsgrundlage für ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht. Ein Wegerecht auf einem fremden Grundstück kann nur im Grundbuch oder in einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen den Parteien verankert sein oder als Notwegrecht kraft Gesetzes unter den entsprechenden Voraussetzungen bestehen.