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Aufklärungspflicht des Bauträgers und allgemein zugängliche Informationen

21.01.2020 OLG Düsseldorf – I 21 U 46/19

Dem Erwerber einer Eigentumswohnung steht gegen den Bauträger kein Anspruch auf Schadenersatz wegen einer nachträglich in der Nähe errichteten Wertstoffsammelstelle. Die Errichtung von Altglas- und Altpapiercontainern stellt keinen Sachmangel dar. Die hiervon ausgehende Geräuschentwicklung ist für die Anwohner als sozialadäquat hinzunehmen. Es besteht seitens des Bauträgers keine vorvertragliche Aufklärungspflicht, wenn die Errichtung der Container eine für jedermann bei der Gemeinde zugängliche Information war.