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Unwirksamkeit Eigenbedarfskündigung bei Berufsanfängerin

20.01.2021   LG Berlin – 64 S 50/20

Eine Eigenbedarfskündigung kann sich als unwirksam herausstellen, wenn ein überzogener Eigenbedarf geltend gemacht wird. Eine 21-jährige Berufsanfängerin mit bisher keinem eigenen Hausstand benötigt keine 120 qm Wohnung mit 4 Zimmern. Die Kündigung des Mietverhältnisses ist dann unwirksam.

 

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Eigenbedarfskündigung aufgrund Nutzung als Ferienwohnung

21.08.2018 BGH – VIII ZR 186/17

Die Nutzung einer Wohnung als Zweitwohnung oder als Ferienwohnung stellen grundsätzlich zulässige Tatbestände für eine Eigenbedarfskündigung dar. Eine Mindestnutzungsdauer hinsichtlich des Wunsches des Vermieters die Wohnung selbst zu nutzen besteht nicht. Der Kündigungsgrund muss vernünftig und nachvollziehbar sein.

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Vorgetäuschter Eigenbedarf führt zu Schadenersatz

13.06.2012 BGH – VIII ZR 356/11

Vorgetäuschter Eigenbedarf bei einer Eigenbedarfskündigung liegt vor, wenn der Vermieter die Kündigung des Mietverhältnisses auf falsche Tatsachen stützt und der Eigenbedarf in Wahrheit nicht besteht. Gleiches gilt, wenn der Vermieter den Mieter nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist informiert, wenn der Grund für den Eigenbedarf weggefallen ist.