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Ausnahmsweise kein Duldungsanspruch bei Instandsetzungsarbeiten

14.07.2020   LG Hamburg – 316 S 15/20

Grundsätzlich hat ein Mieter Instandsetzungsarbeiten an seiner Mietwohnung zu dulden. Ausnahmsweise kann ein Vermieter zumindest vorübergehend keinen Duldungsanspruch gegen Mieter geltend machen, wenn schwerwiegende gesundheitliche Gründe, wie z.B. umfangreiche und das Immunsystem angreifende Therapien, den geplanten Arbeiten entgegenstehen.

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Keine Duldung von Kamera im Hauseingang

14.08.2018 LG Berlin – 67 S 73/18

Eine vom Vermieter im Hauseingangsbereich installierte Kamera, auch eine täuschend echt aussehende Attrappe, müssen die Mieter nicht zwingend hinnehmen. Es kann ein unberechtigter Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Hausbewohner vorliegen. Auch wenn schützenswerte Interessen vorliegen, z.B. Schutz vor dem Eindringen Obdachloser, muss der Vermieter prüfen, ob weniger einschneidende Möglichkeiten ausreichen. Dies kann der Einbau einer schnell und sicher ins Schloss fallende Tür sein.