Unwirksamkeit Eigenbedarfskündigung bei Berufsanfängerin
20.01.2021 LG Berlin – 64 S 50/20
Eine Eigenbedarfskündigung kann sich als unwirksam herausstellen, wenn ein überzogener Eigenbedarf geltend gemacht wird. Eine 21-jährige Berufsanfängerin mit bisher keinem eigenen Hausstand benötigt keine 120 qm Wohnung mit 4 Zimmern. Die Kündigung des Mietverhältnisses ist dann unwirksam.