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Unwirksamkeit Eigenbedarfskündigung bei Berufsanfängerin

20.01.2021   LG Berlin – 64 S 50/20

Eine Eigenbedarfskündigung kann sich als unwirksam herausstellen, wenn ein überzogener Eigenbedarf geltend gemacht wird. Eine 21-jährige Berufsanfängerin mit bisher keinem eigenen Hausstand benötigt keine 120 qm Wohnung mit 4 Zimmern. Die Kündigung des Mietverhältnisses ist dann unwirksam.