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Schließung angeordnet – Corona bedingter Mangel von Gewerbemietraum

22.09.2020 LG München I – 3 O 4495/20

Muss der Mieter eines Geschäftslokals aufgrund einer behördlichen Anordnung während der Covid-19 Pandemie sein Geschäftslokal schließen, kann dies einen Mangel des Mietobjekts darstellen. In einem solchen Fall kann die zu zahlende Miete um 100% gemindert und der Mieter von seiner Zahlungspflicht befreit sein.

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