Räumungsfrist aufgrund der Corona Krise verlängert
26.03.2020 LG Berlin – 67 S 16/20
Räumungsfristen von Wohnungen müssen bis mindestens zum 30.06.2020 aufgrund der Corona-Pandemie und dem dadurch bedingt knappen Wohnungsmarkt verlängert werden.
26.03.2020 LG Berlin – 67 S 16/20
Räumungsfristen von Wohnungen müssen bis mindestens zum 30.06.2020 aufgrund der Corona-Pandemie und dem dadurch bedingt knappen Wohnungsmarkt verlängert werden.