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Maklercourtage als Schadenersatz gegenüber Vermieter

09.12.2020 BGH – VIII ZR 238/18

Wenn dem Mieter ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Vermieter aufgrund einer Kündigung des Mietverhältnisses über Wohnraum (z.B. unberechtigte Eigenbedarfskündigung oder fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung) zusteht, umfasst der Anspruch auch eine etwaige Maklerprovision, wenn der Mieter eine neue Wohnung über einen Makler anmieten musste. Dies gilt nicht für eine Maklerprovision, welche beim Erwerb von Eigentum durch den Mieter als Folge der Notwendigkeit eines Wohnungswechsels aufgrund der Kündigung anfällt. Die Stellung als Eigentümer ist nicht mit der Stellung eines Mieters vergleichbar.

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