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Instandsetzung alter Bauteile ist keine Modernisierung

17.06.2020   BGH – VIII ZR 81/19

Der Vermieter kann im Rahmen einer Moderniserung nicht die vollen Kosten der Maßnahme auf die Mieter umlegen, wenn Bauteile ersetzt werden, welche ihre normale Lebensdauer bereits überschritten haben. Hier ist ein Abzug in Höhe des ersparten Teils von Instandhaltungskosten vorzunehmen. Dies ist z.B. der Fall, wenn 60 Jahre alte Fenster ersetzt werden. Dies gilt auch, wenn noch kein akuter Instandsetzungsbedarf bestand, die Bauteile jedoch einen nich tunerheblichen Teil ihrer Nutzungsdauer überschritten haben.

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