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Ankündigung von Modernisierung rechtsmissbräuchlich

01.09.2020   LG Berlin – 67 S 108/20

Ein Vermieter kann seine Pflicht zur rechtzeitigen Ankündigung einer Modernisierungsmaßnahme rechtsmissbräuchlich verwenden, wenn er die geplante Maßnahme zu früh ankündigt. Hier wurde den Mietern ein Großprojekt 16 Monate im Voraus angekündigt. Der Vermieter hat dann gegen die Mieter keinen Duldungsanspruch. Sonderkündigungsrechte von Mietern sowie die Möglichkeit Härteeinwände geltend zu machen, würden zum Nachteil der Mieter unterlaufen. Letztlich gäbe es auch keine Planungssicherheit für Mieter, da Änderungen im Kosten- und Durchführungsplan des Vermieters, bzw. der Baufirma absehbar wären.

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