Recht am Wohneigentum
Wir begleiten Sie vom Beginn Ihres Bauvorhabens bei Gestaltung und Abschluss eines Bauträgervertrages über die Errichtung einer Wohneigentumsanlage bis zur Abnahme. Bei Bedarf prüfen wir für Sie Mängelansprüche und verschaffen Ihrem Recht Geltung.
Ist die Bauphase bereits abgeschlossen unterstützen wir Sie bei der Begründung von Wohneigentum sowie bei zu lösenden Konflikten in einer bereits gebildeten Wohneigentümergemeinschaft.