Das Pachtrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Grundstückseigentümern und Grundstücksnutzern.
Wir beraten Sie vor dem Abschluss von Pachtverträgen und unterstützen Sie bei Verhandlungen mit Ihrem Vertragspartner zur Erstellung Ihres individuellen Vertrages oder bei Zulassungs- oder Abwicklungsschwierigkeiten mit der zuständigen Behörde.
Während der Laufzeit Ihres Pachtvertrages begleiten wir Sie bei Auseinandersetzungen mit Ihrem Vertragspartner und bei Beanstandungsverfahren sowie Ordnungsmaßnahmen der zuständigen Behörde. Berechtigte Ansprüche, Änderungen und Kündigungen von Verträgen setzen wir für Sie durch.
