Mietrecht für Wohnraum und Gewerbe

Ein Mietverhältnis wird in der Regel für die Dauer von mehreren Jahren eingegangen. Ein möglichst friedlicher Umgang miteinander und die Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten liegen daher sowohl im Interesse des Vermieters, als auch im Interesse des Mieters.

Das ist nicht immer einfach, denn gerade im Mietrecht stehen sich auf beiden Seiten gegensätzliche Interessen gegenüber. Der Vermieter bietet den Wohnraum nicht zum Selbstzweck an, sondern um mit der Immobilie Geld zu verdienen. Der Mieter hingegen möchte eine ordentlich instandgehaltene Wohnung und sich dort wohlfühlen, was wiederum den Gewinn des Vermieters durch die Kosten der Instandhaltung schmälert.

Spannungen sind daher vorprogrammiert, halten sich jedoch mit einer guten Beratung häufig in Grenzen.