Architektenrecht

Auseinandersetzungen im Architektenrecht drehen sich hauptsächlich um die Haftung und die Vergütung des Architekten.

Auf der einen Seite steht der Architekt mit seinem Honoraranspruch und seinem Interesse, unberechtigten Schadenersatzansprüchen zu entgehen.

Demgegenüber möchten der Bauherr und in einigen Fällen auch der Handwerker, Schäden aus einem Planungs-, Beratungs- oder Überwachungsfehler ersetzt bekommen.

Wir prüfen Ihre Ansprüche und setzen Sie für Sie durch.