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Keine Haftung der Eigentümergemeinschaft wegen heruntergefallenem Ast

13.12.2019 BGH – V ZR 43/19

Die Wohnungseigentümergemeinschaft haftet nicht gegenüber einem einzelnen Eigentümer, wenn diesem auf dem Parkplatz der Wohnanlage ein Schaden an seinem Auto durch einen heruntergefallenen Ast entsteht. Die Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten in der Wohnanlage gehört  zur ordnungsgemäßen Verwaltung. Im Innenverhältnis zum einzelnen Eigentümer ergibt sich keine Zuständigkeit der Gemeinschaft. Ist ein von der Gemeinschaft beauftragter Dritter, z.B. ein Gärtnereibetrieb, für die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht verantwortlich, haftet dieser dem geschädigten Eigentümer.

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Mieterhöhung nicht mit altem Mietspiegel begründbar

16.10.2019 BGH – VIII ZR 340/18

Möchte der Vermieter die ortsübliche Vergleichsmiete erhöhen, darf er dies nicht mit einem veraltetem Mietspiegel (hier 20 Jahre) begründen. Diesem kann der Mieter keinen geeigneten Informationsgehalt mehr entnehmen, um die Erhöhung der Miete nachzuvollziehen.  Eine solche Mieterhöhung ist aus formellen Gründen unwirksam.

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Modernisierung, Mieterhöhung, Härtefall und Hartz IV

09.10.2019 BGH – VIII ZR 21/19

Beruft sich ein Mieter nach einer vom Vermieter durchgeführten Modernisierung und Mieterhöhung auf einen Härtefall, kommt es nicht nur auf eine rein wirtschaftliche Betrachtung an. Vielmehr sind auch sämtliche anderen Umstände des Einzelfalls, wie z.B. eine Verwurzelung des Mieters in der Wohnung oder sein gesundheitlicher Zustand, zu berücksichtigen. Im Fall eines Mieters, welcher Sozialleistungen bezieht, kommt es auch nicht allein darauf an, dass die von ihm genutzte Wohnung entgegen den Vorschriften über staatliche Transferleistungenzu groß ist.

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Renovierungspflicht bei Verkauf

21.08.2019 BGH – VIII ZR 263/17

Beginnt ein Mieter vor Rückgabe der Mietwohnung an den Vermieter mit Renovierungsarbeiten wie dem Abreißen von Tapeten, liegt ein vertragswidriger Mietgebrauch vor, wenn die Renovierungsarbeiten nicht zuende geführt werden oder der ursprüngliche Zustand nicht wieder hergestellt wird. Erfährt der Mieter während der Renovierungsarbeiten von dem Verkauf des Hauses, ändert dies ebensowenig an einer Schadenersatzpflicht für den Teilabriss der Tapeten des Mieters wie eine unwirksame Klausel zur Übernahme von Schönheitsreparaturen im Mietvertrag. Bei der Bemessung des Schadenersatzes ist ein Abzug Neu für Alt zu berücksichtigen, der je nach Zustand auch bei 100 % liegen kann.

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Anspruch auf Rückbau einer Terrasse

08.08.2019 AG Sinzig – 10 a C 8/18

Wird von einem Miteigentümer eine Terrasse ohne Zustimmung der betroffenen Miteigentümer errichtet, von welcher aus Nachbarwohnungen einsehbar sind, besteht ein Rückbauanspruch der betroffenen Sondereigentümer. Die Wiederherstellung der vormaligen Gartenfläche kann nur von der Gemeinschaft im Rahmen eines weiteren Schadenersatzanspruchs verlangt werden.

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Folgen unerlaubter Untervermietung über Airbnb

02.08.2019 OLG Frankfurt a. M. – 2 Ss-OWi 438/19

Wer seine Wohnung unerlaubt an Feriengäste, beispielsweise über die Internetplattform Airbnb vermietet, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen. Je nach städtischer Satzung können dies mehrere tausend Euro sein. Vermieter sind gut beraten, ggf. eine Erlaubnis der Stadt zur Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung zu beantragen.

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