Mietwohnung für Hundehaltung zu klein?
22.01.2013 BGH – VIII ZR 329/11
Die Haltung eines Bearded Collie mit bis zu einer Größe von 56 cm ist in einer 95 qm großen Mietwohnung mit drei Zimmern nicht grundsätzlich verboten. Ein Vermieter kann sich nicht auf die grundsätzliche Ungeeignetheit der Wohnung für die Tierhaltung berufen.
Die Haltung eines Bearded Collie mit bis zu einer Größe von 56 cm ist in einer 95 qm großen Mietwohnung mit drei Zimmern nicht grundsätzlich verboten. Ein Vermieter kann sich nicht auf die grundsätzliche Ungeeignetheit der Wohnung für die Tierhaltung berufen.