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Anspruch des Mieters auf Errichtung einer E-Ladestation

01.09.2021   AG München – 416 C 6002/21

Grundsätzlich kann ein Mieter die Zustimmung des Vermieters zum Bau einer Ladestation für sein Elektro- oder Hybridfahrzeug fordern. Dem Vermieter kann das Recht zustehen, den Anbieter zu bestimmen und eine freie Wahl des Mieters einzuschränken. Dies kann beim Vorliegen von sachlichen Gründen, z.B. einer Überlastung des Stromnetzes, der Fall sein.

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Unwirksamkeit Eigenbedarfskündigung bei Berufsanfängerin

20.01.2021   LG Berlin – 64 S 50/20

Eine Eigenbedarfskündigung kann sich als unwirksam herausstellen, wenn ein überzogener Eigenbedarf geltend gemacht wird. Eine 21-jährige Berufsanfängerin mit bisher keinem eigenen Hausstand benötigt keine 120 qm Wohnung mit 4 Zimmern. Die Kündigung des Mietverhältnisses ist dann unwirksam.

 

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Maklercourtage als Schadenersatz gegenüber Vermieter

09.12.2020 BGH – VIII ZR 238/18

Wenn dem Mieter ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Vermieter aufgrund einer Kündigung des Mietverhältnisses über Wohnraum (z.B. unberechtigte Eigenbedarfskündigung oder fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung) zusteht, umfasst der Anspruch auch eine etwaige Maklerprovision, wenn der Mieter eine neue Wohnung über einen Makler anmieten musste. Dies gilt nicht für eine Maklerprovision, welche beim Erwerb von Eigentum durch den Mieter als Folge der Notwendigkeit eines Wohnungswechsels aufgrund der Kündigung anfällt. Die Stellung als Eigentümer ist nicht mit der Stellung eines Mieters vergleichbar.

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Schließung angeordnet – Corona bedingter Mangel von Gewerbemietraum

22.09.2020 LG München I – 3 O 4495/20

Muss der Mieter eines Geschäftslokals aufgrund einer behördlichen Anordnung während der Covid-19 Pandemie sein Geschäftslokal schließen, kann dies einen Mangel des Mietobjekts darstellen. In einem solchen Fall kann die zu zahlende Miete um 100% gemindert und der Mieter von seiner Zahlungspflicht befreit sein.

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Zweitwohnung als Ferienwohnung vermietet

17.09.2020   OVG Berlin – 5 N 36/17

Eine Wohnung in Berlin muss grundsätzlich dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen und darf nicht z.B. als Ferienwohnung zweckentfremdet werden. Eine von den Eigentümern selbst genutzte Zweitwohnung, welche nur in deren Abwesenheit an Feriengäste vermietet wird, ist von dem Verbot der Nutzung als Ferienwohnung befreit. Die Wohnung steht dem Wohnungsmarkt ohnehin nicht zur Verfügung. Dem Antrag der Eigentümer auf Aufhebung des Nutzungsverbotes als Ferienwohnung muss stattgegeben werden.

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Ankündigung von Modernisierung rechtsmissbräuchlich

01.09.2020   LG Berlin – 67 S 108/20

Ein Vermieter kann seine Pflicht zur rechtzeitigen Ankündigung einer Modernisierungsmaßnahme rechtsmissbräuchlich verwenden, wenn er die geplante Maßnahme zu früh ankündigt. Hier wurde den Mietern ein Großprojekt 16 Monate im Voraus angekündigt. Der Vermieter hat dann gegen die Mieter keinen Duldungsanspruch. Sonderkündigungsrechte von Mietern sowie die Möglichkeit Härteeinwände geltend zu machen, würden zum Nachteil der Mieter unterlaufen. Letztlich gäbe es auch keine Planungssicherheit für Mieter, da Änderungen im Kosten- und Durchführungsplan des Vermieters, bzw. der Baufirma absehbar wären.

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Ausnahmsweise kein Duldungsanspruch bei Instandsetzungsarbeiten

14.07.2020   LG Hamburg – 316 S 15/20

Grundsätzlich hat ein Mieter Instandsetzungsarbeiten an seiner Mietwohnung zu dulden. Ausnahmsweise kann ein Vermieter zumindest vorübergehend keinen Duldungsanspruch gegen Mieter geltend machen, wenn schwerwiegende gesundheitliche Gründe, wie z.B. umfangreiche und das Immunsystem angreifende Therapien, den geplanten Arbeiten entgegenstehen.

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Anspruch auf Renovierung gegen Vermieter gegen Kostenbeteiligung

08.07.2020 BGH – VIII ZR 163/18; VIII ZR 270/18

Sind im Mietvertrag über Wohnraum keine oder unwirksam Schönheitsreparaturen auf den Mieter abgewälzt, liegt die Instandhaltungspflicht beim Vermieter. Verlangen die Mieter wie in den beiden hier zu entscheidenden Fällen nach mehr als 10 Jahren die Instandsetzung der Wohnung (z.B. neuer Anstrich, Tapezierarbeiten) aufgrund einer eingetretenen Verschlecherung durch langen Zeitablauf, ist Dekorationsmaßstab der Zustand bei Vertragsschluss. Bei unrenoviert an Mieter übergebenen Wohnungen haben Mieter mithin keinen Anspruch auf Herstellung eines neu renovierten Zustands. Dies würde zu einem besseren als den bei Einzug als vertragsgemäß vereinbarten Zustand führen. Da eine Teilrenovierung nicht praktikabel ist, darf ein Mieter zwar eine Neurenovierung verlangen, muss sich dann jedoch an den Kosten der Renovierungsarbeiten beteiligen, in der Regel zur Hälfte. Um ein Zurückbehaltungsrecht des Vermieters zu umgehen muss ein Mieter, welcher Renovierungsmaßnahmen vom Vermieter verlangt, seine Kostenbeteiligung anbieten. Verlangt ein Mieter von einem sich im Verzug befindenen Vermieter einen Kostenvorschuss für die Renovierungsarbeiten, muss er seinen Kostenteil abziehen.

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Miteigentümer kann Einhaltung des Schallschutzes auch bei Mangelhaftigkeit verlangen

26.06.2020 BGH – V ZR 173/19

Tauscht ein Miteigentümer in seiner Wohnung den Bodenbelag aus und wird dadurch der Trittschallschutz nach DIN 4109 nicht mehr eingehalten, kann der hiervon beeinträchtigte Miteigentümer die Einhaltung der Vorgaben verlangen. Welche Maßnahme hierfür durchgeführt wird, entscheidet der erstgenannte Miteigentümer. Dies gilt auch, wenn der Schallschutz des Gebäudes grundsätzlich mangelhaft ist und bei unterstellter Mangelfreiheit des Gebäudes der Schallschutz durch den Austausch des Bodenbelags eingehalten würde. Insofern kommt es auf die tatsächlichen Umstände an.

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Instandsetzung alter Bauteile ist keine Modernisierung

17.06.2020   BGH – VIII ZR 81/19

Der Vermieter kann im Rahmen einer Moderniserung nicht die vollen Kosten der Maßnahme auf die Mieter umlegen, wenn Bauteile ersetzt werden, welche ihre normale Lebensdauer bereits überschritten haben. Hier ist ein Abzug in Höhe des ersparten Teils von Instandhaltungskosten vorzunehmen. Dies ist z.B. der Fall, wenn 60 Jahre alte Fenster ersetzt werden. Dies gilt auch, wenn noch kein akuter Instandsetzungsbedarf bestand, die Bauteile jedoch einen nich tunerheblichen Teil ihrer Nutzungsdauer überschritten haben.

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