Kein Rechtsmittel gegen Entscheidungen im selbständigen Beweisverfahren
15.01.2020 BGH – VII ZB 96/17
Beantragt eine Partei eine gerichtliche Weisung an den Sachverständigen, eine Bauteilöffnung vorzunehmen und lehnt das Gericht den Antrag ab, steht gegen diese eblehnende Entscheidung kein Rechtsmittel zur Verfügung. Die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen im selbständigen Beweisverfahren ist im Gesetz nicht vorgesehen. Es kommt auch nicht darauf an, ob der Sachverständige die Bauteilöffnung für notwendig hält.