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Aufklärungspflicht des Bauträgers und allgemein zugängliche Informationen

21.01.2020 OLG Düsseldorf – I 21 U 46/19

Dem Erwerber einer Eigentumswohnung steht gegen den Bauträger kein Anspruch auf Schadenersatz wegen einer nachträglich in der Nähe errichteten Wertstoffsammelstelle. Die Errichtung von Altglas- und Altpapiercontainern stellt keinen Sachmangel dar. Die hiervon ausgehende Geräuschentwicklung ist für die Anwohner als sozialadäquat hinzunehmen. Es besteht seitens des Bauträgers keine vorvertragliche Aufklärungspflicht, wenn die Errichtung der Container eine für jedermann bei der Gemeinde zugängliche Information war.

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Kein Rechtsmittel gegen Entscheidungen im selbständigen Beweisverfahren

15.01.2020 BGH – VII ZB 96/17

Beantragt eine Partei eine gerichtliche Weisung an den Sachverständigen, eine Bauteilöffnung vorzunehmen und lehnt das Gericht den Antrag ab, steht gegen diese eblehnende Entscheidung kein Rechtsmittel zur Verfügung. Die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen im selbständigen Beweisverfahren ist im Gesetz nicht vorgesehen. Es kommt auch nicht darauf an, ob der Sachverständige die Bauteilöffnung für notwendig hält.

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Haftung des Grundstückseigentümers bei Sprengung von Blindgängern

02.08.2019 LG Osnabrück – 6 O 337/19

Ein Grundstückseigentümer haftet nicht für Schäden an Nachbargebäuden, die durch die Sprengung eines Bombenblindgängers auf seinem Grundstück entstehen. Ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch setzt eine dem Grundstückseigentümer zurechenbare Störung voraus. Dies ist nicht der Fall, wenn der Grundstückeigentümer die Positionierung der Bombe nicht zu verantworten hat. Die Entscheidung, ob ein Blindgänger kontrolliert gesprengt wird, liegt allein beim Kampfmittelräumdienst. Die Sprengung ist dann vom Grundstückseigentümer zu dulden.

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Wohngebäude muss sich mit Ausmaßen in Umgebung einfügen

26.07.2019 VG Mainz – 3 K 1142/18

Ein neu zu errichtendes Wohngebäude ist planungsrechtlich unzulässig, wenn es sich aufgrund seiner Ausmaße nicht in die nähere Umgebung einfügt. Dabei ist ein Überragen des bisher höchsten Gebäudes um 1,20 Meter nicht mehr geringfügig, auch wenn die Grundfläche kleiner ist. Die Kombination der einzelnen Maßfaktoren eines neu zu errichtenden Gebäudes muss sich in seiner Dimension in vergleichbaren Gebäuden in der näheren Umgebung wiederfinden.

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Mindest- und Höchstsätze der HOAI verstoßen gegen europäisches Recht

04.07.2019 EuGH – C-377/17

Die deutsche Regelung zum Architektenhonorar, die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), verstößt gegen die europäische Dienstleistungsrichtlinie (Art. 15 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. g und Abs. 3 der Richtlinie 2006/123/EG). Die hier angegebenen Mindestsätze schließen nicht aus, dass die erstrebte Qualitätssicherung hinsichtlich planerischer Leistungen gewährleistet ist. Die angebenen Höchstsätze sind nicht geeigent, den angestrebten Verbraucherschutz zu gewährleisten, ohne das am wenigsten einschneidende Mittel zu sein. Dem Verbraucher können beispielsweise Preisorientierungen für die in der HOAI genannten Leistungen zur Verfügung gestellt werden.

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Errichtung eines Bestattungswaldes verringert Jagdbezirk

17.04.2019 OVG Niedersachsen – 1 ME 32/19

Die Einrichtung eines Bestattungswaldes ist genehmigungspflichtig. Gehört die für die Errichtung benötigte Waldfläche einem Dritte wie z.B. einer Jagdgenossenschaft, ist die Verringerung ihres Jagdbezirks hinzunehmen, wenn keine unzumutbaren Beeinträchtigungen der Genehmimgung und Artenschutz- und bodenschutzrechtliche Belange entgegenstehen.

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Keine Vertretung von mehreren Baubeteiligten

10.01.2019 BGH – IX ZR 89/18

Ein Rechtsanwalt darf in einem zwischen Bauherrn und Bauunternehmer geführten selbständigen Beweisverfahren nicht mehrere Sonderfachleute als Streithelfer vertreten. Wenn diese teils mit der Planung, teils mit der Bauausfürhung beauftragt waren, besteht ein Interessenkonflikt und der Anwaltsvertrag ist unwirksam. Verstößt der Anwalt vorsätzlich gegen das Vertretungsverbot, ist ein Bereicherungsanspruch ausgeschlossen.

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Rücktritt vom Kaufvertrag bei Insekten- und Pilzbefall

01.11.2018 OLG Braunschweig – 9 U 51/17

Bei einem Hausverkauf hat der Verkäufer den Erwerber grundsätzlich über bestehende Mängel zu informieren. Wird ein Mangel vom Verkäufer arglistig verschwiegen, kann der Käufer zum Rücktritt auch bei einem  vertraglich vereinbarten Ausschluss der Gewährleistung berechtigt sein. Im hier zu entscheidenden Fall hatte der Verkäufer Kenntnis von einem erheblichen Pilz- und Insektenbefall des Gebäudes und den Käufer hierüber nicht aufgeklärt. Der vom Käufer erklärte Rücktritt vom Kaufvertrag war rechtens und der vereinbarte Gewährleistungsausschluss aufgrund des arglistigen Verschweigens des Verkäufers ungültig.

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