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Schadenersatz für Auftragnehmer für Lagerung von Werkzeug auf der Baustelle

27.08.2020 OLG Karlsruhe – 8 U 49/19

Ein Auftragnehmer kann vom Auftraggeber Schadenersatz in Form einer angemessenen Aufwandsentschädigung verlangen, wenn sich dieser im Annahmeverzug von Leistungen des Auftragnehmers befindet und der Auftragnehmer Produktionsmittel für die konkret geplante Maßnahme so bereit hält, dass diese jederzeit auf der Baustelle eingesetzt werden können. Die Lagerung auf der Baustelle selbst ist hierfür nicht erforderlich.

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